Kinder -Entspannungskurse
Diese Kurse sind gemäß § 20 SGB V als Primärprävention anerkannt.
Bis zu 85 % der Kursgebühren werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Weiter Informationen zu Präventionskursen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Krankenkasse und z.B. unter bkk-praeventionskurse.de